Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2005 - 8 A 10757/05 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Neustadt, 04.04.2005 - 3 K 2467/04
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2005 - 8 A 10757/05
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1860/02
Unangemessenheit einer Beseitigungsanordnung bezüglich geduldetem Wochenendhaus …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2005 - 8 A 10757/05
Nur dann, wenn die Funktionsverbesserung auf einer geringfügigen baulichen Veränderung beruht, die sich leicht rückgängig machen lässt, muss sich das bauaufsichtliche Einschreiten zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit des mit einer Beseitigungsverfügung verbundenen Eingriffs in das Eigentumsgrundrecht auf die nachträglich vorgenommenen Veränderungen beschränken (BVerfG, Beschluss vom 2. September 2004, NVwZ 2005, 203). - OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2002 - 8 A 11014/02
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2005 - 8 A 10757/05
Die Pirmasenser Amnestie gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats (s. die Nachweise im Beschluss vom 22. August 2002 - 8 A 11014/02.OVG - ESOVGRP und juris) indessen nur für Bauten, die vor dem 1. Juli 1967 entstanden sind.
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.04.2006 - 8 A 10119/06
Entfallen des Vertrauensschutzes für geduldeten Baubestand bei Arbeiten am Bau
Allenfalls dann, wenn eine Funktionsverbesserung auf einer geringfügigen, leicht rückgängig zum machenden baulichen Veränderung beruht, kann sich das öffentliche Interesse an der Beseitigung illegaler Bauten aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auf die Rückgängigmachung der funktionsverbessernden Maßnahme beschränken (s. BVerfG, NVwZ 2005, 203f. und Senatsbeschluss vom 13. Juli 2005 - 8 A 10757/05.OVG -).Die Bauteile sind durch Verschäumen und Verschrauben auch fest und dauerhaft mit der Freisitzüberdachung bzw. deren Stützen verbunden, können also nicht ohne weiteres abgenommen oder ausgehängt werden (s. dazu auch Senatsbeschluss vom 13. Juli 2005 - 8 A 10757/05.OVG -, S. 5 BA).
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 11101/11
Klagerücknahmefiktion - Pirmasenser Amnestie
Allenfalls dann, wenn eine Funktionsverbesserung auf einer geringfügigen, leicht rückgängig zu machenden baulichen Veränderung beruht, kann sich das öffentliche Interesse an der Beseitigung illegaler Bauten aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auf die Rückgängigmachung der funktionsverbessernden Maßnahme beschränken (s. BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. September 2004 - 1 BvR 1860/02 -, NVwZ 2005, 203f. und Senatsbeschluss vom 13. Juli 2005 - 8 A 10757/05.OVG -). - VG Neustadt, 08.11.2019 - 4 K 694/18 Allenfalls dann, wenn eine Funktionsverbesserung auf einer geringfügigen, leicht rückgängig zu machenden baulichen Veränderung beruht, kann sich das öffentliche Interesse an der Beseitigung illegaler Bauten aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auf die Rückgängigmachung der funktionsverbessernden Maßnahme beschränken (s. BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. September 2004 - 1 BvR 1860/02 -, NVwZ 2005, 203f. und Senatsbeschluss vom 13. Juli 2005 - 8 A 10757/05.OVG -).".